Energie für mich

Wie melde ich Strom und Gas an?

Energieliefervertrag unterschreiben: Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, wählen Sie als Erstes einen Energielieferanten. Ein Angebot bzw. einen Vertrag des Anbieters erhalten sie in einem direkten Kontakt. Die meisten Lieferanten bieten ihnen außerdem die Möglichkeit eines Online-Abschlusses.

Wichtig: Damit Sie reibungslos umziehen können, sollten Sie mindestens zwei bis drei Wochen vor Einzug den Energieliefervertrag beantragen. Der Lieferant braucht zur Anmeldung beim Netzbetreiber einen gültigen Vertrag mit ihnen.

Netzvertrag unterschreiben: Ihr Energielieferant meldet Sie automatisch beim zugeordneten Netzbetreiber an. Sie erhalten danach direkt vom Netzbetreiber einen Netzvertrag, den Sie unterschreiben müssen. Alles weitere erledigt Ihr Energielieferant für Sie.

Wichtig: Neben dem Energielieferanten gibt es den Netzbetreiber. Über dieses Netz kommt die Energie zu Ihnen nach Hause. In jedem Bundesland gibt es nur einen Netzbetreiber der ihrer Wohnung zugeordnet ist. Den Netzbetreiber können Sie im Gegensatz zum Energielieferanten nicht frei wählen.

In meiner Wohnung ist Fernwärme (oder dezentrale Wärme) – Wie melde ich mich an?

Fragen Sie Ihren Vermieter, wie die Verträge und Kosten für Heizung und Warmwasser geregelt sind. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Ist ein Energievertrag notwendig, wenden Sie sich für nähere Informationen an den Wärme-Lieferanten zu diesem Wohnobjekt.

Wie finde ich meinen Energieanbieter?

In Österreich können Sie frei entscheiden, von wem Sie die Energie für Ihre Wohnung kaufen wollen. Es gibt eine ganze Reihe von Energieversorgungsunternehmen. Ihr Energieversorger wird Sie über den genauen Zeitpunkt, zu dem Sie von ihm mit Strom bzw. Gas versorgt werden können, informieren.

Wenn Sie in Ihrer Wohnung bleiben und nur den Energielieferanten wechseln, sind Sie ununterbrochen mit Energie versorgt: Ihr bisheriger Lieferant liefert Ihnen so lange weiter Energie, bis Ihr neuer Lieferant mit der Energieversorgung beginnt.

Die Internetseite der e-control, Österreichs unabhängige Aufsichtsbehörde für die Energiewirtschaft, informiert sie darüber.

Kein Messgerät (Zähler) vorhanden

Für die Versorgung und Abrechnung von Energie ist ein Zähler erforderlich. Sollte kein Zähler vorhanden sein, ist von einem konzessionierten Elektrounternehmen (für Strom) bzw. einem konzessionierten Installateur Betrieb (für Gas) eine Meldung zu erstellen und beim Netzbetreiber für eine Montage einzureichen.

Wichtig: Das von ihnen dazu gewählte Unternehmen unterstützt sie bei diesem Schritt. Sprechen Sie aber vorab mit dem Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung, um auch die damit verbundenen Kosten abzuklären.

Wie zahle ich für Energie?

Die Energie wird innerhalb eines Verbrauchsjahres mit Teilbeträgen bezahlt. Die Höhe der Teilbeträge orientiert sich am Jahresverbrauch. Die Teilbeträge sind monatlich oder nach Vereinbarung mit dem Energieanbieter zu bezahlen. Besser ist die monatliche Variante: Kleinere, regelmäßige Beträge.

Am Ende des Verbrauchsjahres erstellt Ihr Energieanbieter eine Abrechnung. Diese Rechnung informiert Sie genau über die angefallenen Kosten und Ihren Energieverbrauch. Von den darin errechneten Gesamtkosten werden die von Ihnen gezahlten Teilbeträge abgezogen. Die Höhe der Teilbeträge für das nächste Verbrauchsjahr wird mit dem Jahresverbrauch neu berechnet. Der Zeitpunkt der Jahresabrechnung hängt vom Tag der Ablesung ab und entspricht nicht dem Kalenderjahr.

Wie Sie zahlen, vereinbaren sie mit dem Energieanbieter. Üblich sind Bankeinzug, Zahlschein oder Barzahlung. Ein Bankeinzug wird von den meisten Anbietern bevorzugt.

Sind die Energiekosten in der Miete enthalten?

Die Energiekosten sind in der Regel kein Teil der Miete. Die Vorschreibung der Miete erhalten Sie von Ihrem Vermieter. Rechnungen und Teilbeträge für die Energie kommen hingegen von Ihrem Energielieferanten bzw. Netzbetreiber.

Sollten Energiekosten doch in den Mietkosten enthalten sein, ist das eine Ausnahme. Das ist dann im Mietvertrag ausdrücklich angeführt. Bitte fragen Sie bei Abschluss des Mietvertrags Ihren Vermieter.

Wovon hängt mein Energieverbrauch ab?

Ihr Energieverbrauch setzt sich aus Strom und der für Heizung und Warmwasser verwendeten Energie (z.B. Strom, Gas oder Fernwärme) zusammen. Wie viel Energie Sie brauchen, ist abhängig von:

  • Größe des Gebäudes/der Wohnung
  • Qualität der einzelnen Bauteile (Materialien, Dämmstärken)
  • Art des Heizung
  • Art und Zahl der elektrischen Geräte im Haushalt (z.B. TV, Kühlschrank, Mikrowelle)
  • Lebensgewohnheiten und Anzahl der Personen im Haushalt

Berechnet wird Ihr Energieverbrauch mit Hilfe von Energiemessgeräten (Zähler). Dazu wird der alte Stand des Zählers mit dem neuen Stand des Zählers verglichen. Die Differenz der beiden Zählerstände ist Ihr Energieverbrauch.

Der Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Der Gasverbrauch wird zwar in Kubikmetern abgelesen, aber in Kilowattstunden umgerechnet.

Zum Ablesen des Zählerstands gibt es drei Möglichkeiten:

  • Der Netzbetreiber liest den Zählerstand bei Ihnen ab.
  • Sie lesen den Zähler selbst ab und teilen die Daten dem Netzbetreiber mit.
  • Liegen keine abgelesenen Werte vor, berechnet der Netzbetreiber den Verbrauch.

Bei Fernwärme ist ebenfalls eine Messung die Basis, um Ihren Energieverbrauch zu berechnen. Ihr genauer Verbrauch wird durch einen Vertreter Ihres Energielieferanten direkt in Ihrer Wohnung abgelesen.

Welche Regeln sind einzuhalten?

  • Energie ist kostbar und teuer. Energie richtig und sparsam zu nutzen, zahlt sich aus. Verbrauchen Sie deshalb nur so viel Energie, wie Sie wirklich brauchen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Rechnungen pünktlich zahlen. Sie ersparen sich dadurch Probleme und teure zusätzliche Kosten.
  • Bei ausbleibenden Zahlungen werden die Energieverträge seitens des Anbieters gekündigt. Zuvor erhalten Sie Hinweise und Zahlungsaufforderungen in Form von Mahnungen. Besteht kein gültiger aufrechter Energievertrag, kommt es zur Abschaltung durch den Netzbetreiber.
  • Vergessen Sie nicht, Ihre Energielieferverträge zu kündigen, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen. Geben Sie Ihrem Energielieferanten rechtzeitig Bescheid. Kontaktieren Sie Ihren Energielieferanten am besten telefonisch. Sie erhalten dann alle notwendigen Informationen.

Wie kann ich Energiekosten sparen?

Ein paar einfache Tricks helfen Ihnen möglichst wenig Energie zu verbrauchen.

Angenehm warm statt Geld verheizen

  • Wenn Sie heizen, sollten Sie nachts Rollläden, Fensterläden und Vorhänge schließen. Das spart bis zu 15 % an Heizkosten.
  • Keine Möbel vor der Heizung, damit die warme Luft auch wirklich den Raum wärmen kann.
  • Bereits 1°C weniger Raumtemperatur spart 5-7 % an Energiekosten. Senken Sie die Raumtemperatur in der Nacht um ein paar Grad ab.
  • Lüften Sie 3 bis 4 Mal täglich – jeweils ca. 5 Minuten – mit ganz geöffnetem Fenster. Durch ein ständig gekipptes Fenster geht mehr Wärme hinaus, als frische Luft hereinkommt.
  • Halten Sie die Türen zu weniger beheizten Räumen geschlossen, damit die warme Luft nicht entweichen kann.

Gut und günstig kochen

  • Der Deckel auf dem Kochtopf spart Energie – bis zu 50 %.
  • Kleingeräte wie Wasserkocher, Mikrowelle und Eierkocher zahlen sich vor allem für kleinere Portionen aus.
  • Öffnet man das Backrohr während einer Stunde 3 Mal, steigt der Stromverbrauch des Backrohrs um 10 %. Das Nützen der Nachhitze beim Backrohr spart bis zu 20 % Energie!
  • Gefrierfächer/-geräte regelmäßig abtauen und gefrorene Lebensmittel im Kühlschrank auftauen lassen.

Saubere Wäsche ist keine Geldfrage

  • Mit modernen Waschmitteln kann man auch bei sehr niedrigen Temperaturen sauber waschen.
  • Füllmenge voll ausnutzen. Zweimal das „halbvoll“-Waschprogramm verbraucht mehr als einmal das „voll“-Waschprogramm.
  • Bei normal verschmutzter Wäsche können Sie problemlos auf die Vorwäsche verzichten.

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