Gleichberechtigung für alle

Wie begegne ich Frauen?

In Österreich ist es normal, dass Frauen unverhüllt auf die Straße gehen. Das bedeutet nicht, dass sie berührt oder angesprochen werden wollen. Im Gegenteil: Sich ihnen ohne ihr Einverständnis zu nähern ist nicht nur unhöflich, es kann auch als Belästigung verstanden werden und damit strafbar sein. Es ist aber üblich, Männern und Frauen zur Begrüßung die Hand zu reichen. Es gilt als respektlos, einem Mann die Hand zu geben und sie einer Frau zu verweigern.

Können Frauen in Österreich alle Berufe ausüben?

Ja. Es gibt dabei keinen Unterschied zwischen Frauen und Männern. Niemand darf es auf einem Amt, in einer Schule, einem Geschäft oder einem Lokal ablehnen, mit der zuständigen Person zu sprechen, nur weil sie eine Frau oder ein Mann ist.

Muss meine Frau tun, was ich ihr sage?

Nein, in Österreich sind Männer und Frauen gleichberechtigt. In keiner Lebenssituation, auch nicht in einer Ehe, darf der Mann der Frau etwas befehlen, er darf ihr auch keine Vorschriften zur Bekleidung machen. Gewöhnlich sind beide Eltern erziehungsberechtigt.

Darf ich Frauen oder Kinder berühren, die nicht zu meiner Familie oder meinen engsten Freunden gehören?

Das Berühren von fremden Frauen und Kindern in der Öffentlichkeit ist unpassend. Es könnte als sexuelle Belästigung verstanden werden. Ausnahme ist eine Begrüßung, bei der man jemandem, den man kennt, die Hand gibt. Wenn Ihnen jemand die Hand reicht und Sie ihm Ihre Hand nicht entgegenstrecken, ist das eine unhöfliche Geste.

Ist Homosexualität in Österreich erlaubt?

Sexualität ist grundsätzlich ein Recht jedes Menschen. Männer und Frauen entscheiden selbst, wie sie ihre Sexualität leben.

Sexuelle Beziehungen, auch zwischen zwei Männern oder zwei Frauen, sind grundsätzlich erlaubt ...
... wenn beide Partner über 14 Jahre alt sind,
... oder wenn ein Partner mindestens 13 Jahre alt ist und der ­andere höchstens drei Jahre älter ist
... und wenn sie im gegenseitigen Einverständnis geschieht.